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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VAPECONFORM · Sergey Alexikov · Am Aspelkreuz 74 · 50859 Köln

01

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen VAPECONFORM, Inhaber Sergey Alexikov (nachfolgend «Auftragnehmer»), und dem Auftraggeber über Beratungs- und Prüfleistungen im Bereich regulatorischer Compliance.

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

02

Vertragsschluss

Angaben auf der Website des Auftragnehmers, insbesondere zu Preisen und Leistungsumfängen, sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Die Textform, einschliesslich E-Mail, genügt.

Offerten des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig.

03

Leistungsumfang und Abgrenzung

Gegenstand der Leistung ist die Prüfung und Beratung zu regulatorischen Anforderungen, insbesondere nach dem Tabakproduktegesetz, der Tabakprodukteverordnung sowie dem anwendbaren Chemikalienrecht. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Offerte oder Auftragsbestätigung.

Der Auftragnehmer schuldet eine Dienstleistung, keinen Arbeitserfolg. Es wird insbesondere nicht geschuldet, dass ein geprüftes Produkt von einer Behörde nicht beanstandet wird.

Nicht Gegenstand der Leistung sind:

  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes;
  • laboranalytische Untersuchungen von Produkten oder Inhaltsstoffen;
  • Vertretung des Auftraggebers gegenüber Behörden im eigenen Namen;
  • steuerliche Beratung.

Auskünfte des Auftragnehmers ersetzen keine anwaltliche Beratung und keine verbindliche Auskunft der zuständigen Behörde.

Prüfungen erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Rechtslage und der dem Auftragnehmer bekannten Vollzugspraxis. Eine spätere Gesetzesänderung, Praxisänderung oder abweichende behördliche Auslegung begründet keinen Mangel der erbrachten Leistung.

Der Umfang jeder Prüfung ergibt sich aus dem Befundbericht. Dieser benennt die geprüften Unterlagen, die herangezogenen Rechtsgrundlagen sowie die Punkte, die ausdrücklich nicht Gegenstand der Prüfung waren. Massgebend für Umfang und Grenzen der erbrachten Leistung ist der Befundbericht.

04

Rollen und Verantwortlichkeit

Der Auftraggeber bleibt Inverkehrbringer im Sinne des Tabakproduktegesetzes und trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit seiner Produkte. Die Beauftragung des Auftragnehmers entbindet ihn nicht von seiner Selbstkontrollpflicht nach Art. 25 TabPG.

Die Leistungen des Auftragnehmers haben empfehlenden Charakter. Der Auftragnehmer erteilt keine Anweisungen und trifft keine Entscheidungen über Gestaltung, Beschaffung oder Inverkehrbringen von Produkten. Die Entscheidung über die Umsetzung, deren Zeitpunkt und Umfang trifft ausschliesslich der Auftraggeber in eigener Verantwortung.

Setzt der Auftraggeber eine Empfehlung nicht, nur teilweise oder abweichend um, so trägt er die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt, wenn er nach Abschluss der Prüfung Änderungen an Verpackung, Rezeptur oder Unterlagen vornimmt, ohne diese dem Auftragnehmer zur erneuten Beurteilung vorzulegen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Funktion als Inverkehrbringer, als verantwortliche Person im Sinne des Tabakproduktegesetzes oder als Vertreter des Auftraggebers gegenüber Behörden.

05

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig, rechtzeitig und in auswertbarer Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Verpackungsentwürfe oder Muster, Sicherheitsdatenblätter, Rezepturangaben, Artikellisten und behördliche Korrespondenz.

Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Angaben ein. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, soweit dies nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.

Verzögert sich die Leistungserbringung wegen unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.

06

Fristen

Angegebene Bearbeitungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie beginnen mit Eingang sämtlicher erforderlicher Unterlagen.

07

Vergütung und Zahlung

Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Preise. Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

Beratungsleistungen an Auftraggeber mit Sitz in der Schweiz gelten als Empfängerortleistungen. Die Rechnungstellung erfolgt ohne deutsche Umsatzsteuer; die Bezugsteuer ist vom Auftraggeber zu deklarieren und abzuführen.

Angebote und Preisangaben erfolgen in Schweizer Franken. Die Rechnungstellung erfolgt in Euro. Massgebend für die Umrechnung ist der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Rechnungstellung. Rechnungen weisen den Betrag in Schweizer Franken, den angewandten Umrechnungskurs und den Rechnungsbetrag in Euro aus. Kursschwankungen zwischen Angebot und Rechnungstellung gehen zulasten des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer und der Auftraggeber können im Einzelfall eine Rechnungstellung in Schweizer Franken vereinbaren.

Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Dauermandaten mit Monatspauschale wird jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats fakturiert. Leistungen, die den vereinbarten Umfang der Pauschale überschreiten, werden nach Aufwand berechnet.

Reisekosten, Gebühren Dritter und Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

08

Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags zugänglich gemachten Informationen vertraulich, insbesondere Rezepturen, Bezugsquellen, Kalkulationen, Produktentwicklungen und behördliche Korrespondenz. Er gibt sie nicht an Dritte weiter.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort.

Auf Wunsch des Auftraggebers schliesst der Auftragnehmer vor dem ersten Austausch von Unterlagen eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung.

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.

09

Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an Befundberichten, Prüflisten und sonstigen für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.

An Prüfmethoden, Checklisten, Vorlagen und sonstigen Arbeitsmitteln des Auftragnehmers werden keine Rechte übertragen.

Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte, insbesondere zu deren eigener Verwendung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Zulässig bleibt die Vorlage bei Behörden sowie bei Lieferanten und Dienstleistern des Auftraggebers, soweit dies der Umsetzung der Empfehlungen dient.

10

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gemacht hat, dass er Empfehlungen nicht oder abweichend umgesetzt hat, oder dass eine Behörde ihre Auslegung ändert.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Vertragsstrafen gegenüber Dritten oder Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber.

Vor der Geltendmachung von Schadensersatz hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen fehlerhaften Befund innert angemessener Frist zu berichtigen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen dem Auftraggeber weitergehende Ansprüche zu.

Der Auftraggeber hat Arbeitsergebnisse nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innert zehn Arbeitstagen in Textform zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gelten die Arbeitsergebnisse in Bezug auf offensichtliche Mängel als genehmigt.

11

Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 10 Absatz 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

12

Laufzeit und Kündigung von Dauermandaten

Dauermandate werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Beide Parteien können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform.

13

Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und, soweit anwendbar, des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

14

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regeln des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Fassung vom 30. August 2026

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